Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Remi Dienstleistungen (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Bau- und Ausbauleistungen, insbesondere Fliesen-, Estrich-, Trockenbau- und Plattenarbeiten.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Angebot & Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Maßangaben in Angeboten beruhen auf vorläufigen Plänen oder Aufmaßen. Abweichungen, die sich beim endgültigen Aufmaß ergeben, werden entsprechend berücksichtigt.
Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik (insbesondere VOB/C-DIN-Normen für die jeweiligen Gewerke).
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Strom- und Wasseranschlüsse vor Ort verfügbar sind und der Arbeitsbereich frei zugänglich ist. Verzögerungen, die auf nicht bereitgestellte Vorleistungen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Preise & Zahlung
Die Preise verstehen sich – sofern nicht anders ausgewiesen – in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zahlungsweise
- Bei Aufträgen über 3.000 € netto sind Abschlagszahlungen nach Baufortschritt möglich.
- Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
Termine & Fristen
Termin- und Fristangaben sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe oder Verzögerungen beim Vorgewerk verlängern die Frist angemessen.
Abnahme
Die Leistung gilt als abgenommen, sobald der Auftraggeber die Fertigstellung schriftlich bestätigt hat oder die Leistung 12 Werktage nach Fertigstellungsanzeige in Nutzung genommen wurde, ohne dass eine schriftliche Mängelrüge erhoben wurde.
Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei Bauwerken beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Bei Verwendung von VOB/B beträgt die Frist 4 Jahre.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht und die Pflicht, festgestellte Mängel nachzubessern.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich nach Verbindung mit dem Bauwerk noch möglich ist.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – sofern der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Auftragnehmers.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.